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Kindergarten

Ein Kindergarten ist zum einen das Gebäude, zum anderen die Einrichtung, in der Kinder zwischen ca. 3 und 6 Jahren betreut werden. Hinsichtlich der Öffnungszeiten gibt es drei unterschiedliche Modelle:

Teilzeitbetreuung, am Vor- und am Nachmittag

Verlängertes Vormittagsangebot, von Morgens bis nach dem Mittagessen

Ganztagsbetreuung, von Morgens bis zum Spätnachmittag. Diese Kindergärten werden als Kindertagesstätten (kurz KiTa) bezeichnet.

In Kindergärten arbeiten unterschiedliche pädagogische Fachkräfte, wie Erzieher/innen Sozialpädagogen und Kinderpfleger.

Neben den kommunalen und kirchlichen Kindergärten gibt es auch andere freie Träger, wie Vereine (als Beispiel: anthroposophische Kindergärten) oder Elterninitiativen, aber auch privatwirtschaftlich geführte Kindergärten.

Neben den Regelkindergärten gibt es auch sonderpädagogische und heilpädagogische Swarovski Kindergärten - zum teil auch als Integrative Kindergärten ausgelegt. Als Beispiele für sonderpädagogische Kindergarten sind die niedersächsischen Kindergärten des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte zu nennen, in Hildesheim, Osnabrück, Oldenburg und Braunschweig.



Als Beispiele für heilpädagogische Kindergärten sind die Einrichtungen der Lebenshilfe zu nennen.

Stadtpläne können in Touristischen Zentren der Grossstädten in einer beleuchteten Vitrine oder Glasvitrine aufgestellt werden. In den Museen nimmt die Sammlervitrine das Ausstellungsmaterial auf.

Besondere Formen von Kindergärten sind: Waldkindergarten und Miniclub

Siehe auch: Schulhort, Kinderladen, Kinderkrippe, Spielschule, Vorschule, Elternvertretung

Rechtsanspruch


Deutschland

Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB). In den meisten Bundesländern kann diesem Rechtsanspruch nur bedingt nachgekommen werden (Finanznot der Kommunen), so dass ein Kindergartenplatz meist erst ab dem 3 1/4 Lebensjahr und nicht wie vorgesehen ab dem dritten in Anspruch genommen werden kann. In Sachsen-Anhalt läuft ein Rechtsstreit, da wegen der Finanznot des Landes dieses Recht dort eingeschränkt ist, wenn einer der Elternteile nicht berufstätig ist.


Österreich

In Österreich gibt es diesen Rechtsanspruch nicht. In der Praxis kann es in einigen Gegenden auch eine Verzögerung bis zu einem Jahr geben. Da aber die Geburtenrate rückläufig ist, sind zumindest in den Ballungsräumen eher Kapazitäten frei. Die Kindergärten sind Angelegenheit der Bundesländer. Dementsprechend sind auch Kostenbeiträge durch die Eltern unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist nur für das Essen zu bezahlen, in anderen werden sozial gestaffelte Tarife angewendet.


Pädagogischer Anspruch und Kritik

Studien konnten zeigen, dass Kinder bereits früh gefördert werden müssen, um die Weichen für eine erfolgreiche soziale, motorische, emotionale und intellektuelle Entwicklung zu stellen.

Anders als in allen anderen Staaten der EU werden Erzieher in Deutschland und in Österreich jedoch nicht universitär ausgebildet und damit Lehrern pädagogisch nicht gleichgestellt. Kritiker fordern, auch in Deutschland und Österreich sollte der Bastelunterricht einer lebensnäheren Bildung weichen, die die Kinder auf das wirkliche Leben vorbereitet. Anleitungen dazu könne den Erzieher nur ein Hochschulstudium geben, das entsprechende Pädagogikfähigkeiten vermittelt. Aber nicht nur die z.T. unzureichende Ausbildung der Erzieher in beiden Ländern steht in Mittelpunkt der Kritik, sondern auch der derzeitig nicht eindeutig definierte Erziehungs- und Bildungsauftrag in den Kindergärten (das Wort Kindertagestätte verweist eher auf Aufbewahren weniger auf Lernen). Insofern entspricht die gegenwärtige Erzieherausbildung dem derzeitigen politischen Konzept von deutschsprachigen Kindergärten.

In Schweden beispielsweise sehen sich Erzieher als Lehrer. Der Kindergarten setzt bereits viel in einem früheren Alter der Kinder ein. Sie lernen den Umgang mit komplexen Situationen und beschäftigen sich oft in zum Kindergarten gehörenden Ställen mit der Nahrungsversorgung von Tieren. Statt nur zu basteln, werden bereits früh sprachliche Fähigkeiten geschult. Bewusst werden komplexe Fotos mit Menschen und kulturellen Errungenschaften statt Häschen und Strichmännchen aufgehängt.


Geschichte

1840 gründete der Thüringer Friedrich Fröbel den ersten Kindergarten in Bad Blankenburg. Den Namen wählte er, da das Kind wie eine Pflanze heranwachsen soll. 1851 bis 1860 wurde der Kindergarten in Preußen verboten. Später wurde auch in den USA der erste Kindergarten (mit deutschem Namen) eröffnet, weshalb man auch heute noch Kindergarten dazu sagt.





Weblinks

kita-eltern-sh.de (http://www.kita-eltern-sh.de) Stichwort: Elternvertretung

Mehr Männer in den Kindergarten (http://www.erzieher-online.info/content/de/neues/)

http://www.lbzh.de/ Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Niedersachsen


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